Sie sind hier: 

>> Termine / Aktuelles  >> Wettbewerbe / Competitions  >> Statut DEG-Wettbewerb 

Statut DEG-Wettbewerb

Statut

für den Exlibriskünstler-Exlibriseigner-Wettbewerb und den Gelegenheitsgrafik (P.F.)-Wettbewerb der Jahrestagungen der Deutschen Exlibris-Gesellschaft e.V.


Richtlinien des Grafikwettbewerbs anlässlich der Jahrestagungen der DEG (Einstimmig verabschiedet auf der Jahresversammlung der DEG in Wurzbach, 26. 04. 2008)

1. Allgemeines Die DEG führt anlässlich einer jeden Jahrestagung zur Förderung der grafischen Künste einen Wettbewerb durch, zu dem Exlibris und Gelegenheitsgrafiken eingereicht werden können, die in der Zeit nach der letzten DEG-Jahrestagung entstanden sind.
2. Wettbewerbsmodalitäten
a) Einsendeberechtigt sind Künstler und/oder Eigner, die Mitglieder der DEG sind.
b) Die Grafiken werden bei den Organisatoren der Jahrestagung eingereicht.
c) Zugelassen sind Graphiken in allen Drucktechniken bis zu einer Papier-Größe von DINA4 (29,7 x 21 cm).
d) Es können bis zu sechs Grafiken eingereicht werden, darunter dürfen nur zwei Gebrauchsgrafiken sein. Alle eingesandten Arbeiten sind vom Absender auf einen Fotokarton im Format DINA4 zu montieren und zwar so, dass sie leicht ohne Beschädigungen auch wieder demontiert werden können (z.B. mittels Fotoecken).
Jeweils auf der Rückseite des Kartons und der Grafik sind mit Bleistift in Druckbuchstaben der Name des Künstlers, die Nationalität, die Technik des Blattes und das Entstehungsjahr zu vermerken.
e) Die Grafiken müssen bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Jahres-tagung beim Veranstalter eingereicht sein. Später eingereichte Blätter können nicht mehr zum Wettbewerb zugelassen werden und gehen wie alle zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten in den Besitz des Archivs der DEG über.
3. Abstimmung
a) Abstimmungsberechtigt sind alle zahlenden Tagungsteilnehmer (auch Tagesgäste und Begleitpersonen), die im Besitz eines Stimmzettels sind. Jeder Abstimmungsberechtigte kann bis zu sechs Grafiken auswählen, deren Nummern er auf dem Stimmzettel einträgt. Die Bündelung der Stimmen auf eine Grafik ist nicht erlaubt.
b) Die Stimmabgabe endet am Tage des Abschlussbanketts um 15 Uhr.
4. Jury und Auszählung
a) Der Vorstand der DEG beruft bis zu sechs Tagungsteilnehmer in den Wahlausschuss zur Auszählung der abgegebenen Stimmen.
b) Der Wahlausschuss ermittelt zunächst die Zahl der Stimmen, die den einzelnen Arbeiten gegeben wurden. Dann werden alle Stimmen, die ein Künstler auf sich vereinigen konnte (sowohl für Exlibris als auch Gelegenheitsgrafiken), zusammengezählt, um die Sieger (1. - 3. Preis) des Wettbewerbs zu ermitteln. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Entscheidung des Auszähl-ungsgremiums ist nicht anfechtbar.
c) Am Abend des Abschlussbanketts ehrt der Präsident bzw. sein Vertreter die Wettbewerbssieger. Die Ergebnisses des Wettbewerbes werden in den nächsten Mitteilungen veröffentlicht und die siegreichen Grafiken abgebildet.
Wurzbach, 26.4.2008

Druckbare Version